Als zertifiziertes Mitglied des Responsible Jewellery Council (RJC) verpflichtet sich die Hans D. Krieger KG dazu, die Menschenrechte zu respektieren, alle relevanten UN-Sanktionen, Resolutionen und Gesetze einzuhalten und keinen Beitrag zur Finanzierung von Konflikten zu leisten. Wir verpflichten uns, mit der dieser Richtlinie zur verantwortungsvollen Beschaffung von Diamanten und Farbedelsteinen sowie Edelmetallen innerhalb unserer Lieferketten:
Wir verpflichten uns, unseren Einfluss zu nutzen, um Missbrauch durch andere zu verhindern. Wir arbeiten mit Lieferanten, zentralen oder lokalen Regierungsbehörden, internationalen Organisationen, der Zivilgesellschaft und Betroffenen zusammen, um die Zusammenarbeit zu verbessern und zu überwachen, um Risiken und ihre negativen Auswirkungen durch nachvollziehbare und messbare Schritte in angemessenen Zeiträumen ganz zu verhindern oder abzumildern. Wir führen regelmäßig Bewertungen unserer Lieferanten durch. Sofern Versuche zur Schadensbegrenzung fehlschlagen, werden wir die Zusammenarbeit mit Vorlieferanten entweder aussetzen oder ganz beenden
Wir beziehen keine Rohstoffe aus Konflikt- oder Hochrisikogebieten und werden folgende Handlungen weder dulden noch davon profitieren:
Wir beenden die Zusammenarbeit mit Vorlieferanten sofort, wenn wir das begründete Risiko feststellen oder den Verdacht haben, dass sie solch schwerwiegende Verstöße begehen oder von einer Partei, die diese Missbräuche begeht, beziehen oder mit ihr in Verbindung stehen.
Wir tolerieren weder direkte noch indirekte Unterstützung von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen durch den Abbau, Transport, Handel, Umgang oder Export von Mineralien. Wir dulden keine illegale Kontrolle von Minenstandorten, Kontrolle von Lieferwegen, illegale Besteuerung oder Erpressung von Geld oder Zwischenlieferanten. Wir werden die Zusammenarbeit mit Vorlieferanten aussetzen oder sofort beenden, wenn wir das begründete Risiko feststellen oder den Verdacht haben, dass sie von einer Partei beliefert werden oder sonst mit Parteien verbunden sind, die nichtstaatliche bewaffnete Gruppen direkt oder indirekt unterstützen.
Wir weisen nachdrücklich daraufhin, dass die Rolle öffentlicher oder privater Sicherheitskräfte darin besteht, die Sicherheit von Mitarbeitenden, Einrichtungen, Ausrüstung und Eigentum in Übereinstimmung mit der Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten, einschließlich der Gesetze, die die Menschenrechte garantieren. Wir werden keine direkte oder indirekte Unterstützung für öffentliche oder private Sicherheitskräfte leisten, die unter Schwerwiegende Verstöße beschriebenen Missbräuche begehen oder illegal handeln.
Wir nehmen keine Bestechungsgelder an; bieten, versprechen oder fordern diese auch nicht und widersetzen uns der Aufforderung zur Bestechung, um die Herkunft von Materialien zu verbergen oder zu verschleiern, oder um Steuern, Gebühren und Lizenzgebühren, die an Regierungen für die Zwecke der Gewinnung, des Handels, der Handhabung, des Transports und des Exports von Gold, Silber oder Platin gezahlt werden, falsch darzustellen.
Unsere Lieferanten müssen nationale Gesetze, internationale Vorschriften und Empfehlungen von Nichtregierungsorganisationen (NGO) im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit bei der Nutzung natürlicher Ressourcen respektieren und beachten. Sollten wir Verstöße in diesem Bereich feststellen, sind wir bemüht, auf eine Verbesserung der Situation hinzuwirken. Sofern diese Versuche der Schadensbegrenzung fehlschlagen, werden wir die Zusammenarbeit mit den betroffenen Lieferanten aussetzen oder sofort beenden.
Wir werden die Bemühungen zur Beseitigung von Geldwäsche unterstützen und dazu beitragen, wenn wir ein angemessenes Risiko erkennen, das sich aus der Gewinnung, dem Handel, der Handhabung, dem Transport oder dem Export von Diamanten und Farbedelsteinen, Gold, Silber oder Platin ergibt oder damit verbunden ist.
Auch wenn diese Lieferkettenrichtlinie in eine andere Sprache übersetzt wird, bleibt allein die deutsche Fassung der Lieferkettenrichtlinie verbindlich.
Geschäftsführung
Andreas Krieger
06. Juni 2025